
Selbstzahler und private Krankenkasse
Aufgrund des hohen zeitlichen Aufwandes stelle ich keine Anträge zur Kostenübernahme bei privaten Krankenkassen. Wenn Sie über Ihre private Krankenkasse oder Zusatzversicherung abrechnen möchten, so klären Sie dies bitte selbst im Vorfeld mit der zuständigen Stelle. Ich stelle Ihnen dann eine entsprechende Rechnung in Anlehnung an die GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) aus.
Als Selbstzahler haben Sie allerdings einige Vorteile:
- Schneller Therapiebeginn, keine Bürokratie.
- Es wird keine Diagnose einer psychischen Störung an die Krankenkasse weitergegeben.
- Sie haben keine Nachteile bei diversen Versicherungen (Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung etc.).
- Therapiekosten sind als außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten) steuerlich absetzbar – bitte besprechen Sie dies mit Ihrem Steuerberater.